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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für Leistungen der Krotzer & Eisele GmbH im Bereich nachträgliches Einfräsen von Fußbodenheizungen.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Leistungen der Krotzer & Eisele GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") gegenüber ihren Auftraggebern im Bereich des nachträglichen Einfräsens von Fußbodenheizungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, soweit der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Kernleistung des Auftragnehmers ist das Fräsen von Heizrohrkanälen in geeignete Bestandsestriche. Auf Wunsch und nach gesonderter Beauftragung übernimmt der Auftragnehmer außerdem das Schleifen des Estrichs, das Liefern und Verlegen der Heizleitungen, den Erstverguss der Fräsnuten mit einer zur Estrichart passenden Ausgleichsmasse, die Dichtheitsprüfung der verlegten Leitungen sowie den Anschluss der Heizleitungen an den Heizkreisverteiler.

Nicht Bestandteil der Leistungen sind insbesondere der hydraulische Abgleich sowie der Anschluss an die Heizungsanlage selbst; diese sind bauseits durch den Auftraggeber bzw. eine geeignete Heizungsfachfirma zu erbringen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

3. Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Grundlage der Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber übermittelten Objektdaten. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung bzw. mit Beginn der Ausführung zustande.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die für die Ausführung erforderlichen Voraussetzungen bereit, insbesondere:

  • freien, geräumten und zugänglichen Zugang zu den zu bearbeitenden Flächen; entfernter Bodenbelag, soweit erforderlich;
  • einen Baustromanschluss 400 V / 16 A, abgesichert mit einem C-Automaten (Standard ist ein B-Automat – die Absicherung mit C-Automat ist zwingend erforderlich);
  • Lichtstrom 230 V sowie einen Wasseranschluss;
  • zutreffende Angaben zum Objekt (u. a. Estrichart, Bodenaufbau, Etagen).

Verzögerungen oder Mehraufwände, die aus fehlenden Mitwirkungsleistungen resultieren, gehen zulasten des Auftraggebers.

5. Technische Hinweise / Sonderkonstruktion

Für das nachträgliche Einfräsen bestehen keine allgemeingültigen technischen Regelwerke; die Ausführung ist daher als Sonderkonstruktion zu sehen. Sie wird vorab mit dem Auftraggeber bzw. Bauherrn abgestimmt und ist von diesem freizugeben. Ob ein Untergrund geeignet ist, ergibt sich erst nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten; eine pauschale Zusage ist nicht möglich.

6. Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot genannten Preise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang fällig.

7. Ausführung und Termine

Termine werden individuell abgestimmt. Angegebene Ausführungszeiträume sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

8. Abnahme

Nach Fertigstellung erfolgt die Übergabe bzw. Abnahme der Leistung. Der Anschluss an die Heizungsanlage sowie der hydraulische Abgleich erfolgen im Anschluss bauseits.

9. Gewährleistung und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Verantwortung für die Tragfähigkeit der Estrichkonstruktion nach den Fräsarbeiten liegt beim fachkundig Planenden der Maßnahme. Für Schäden, die auf unzutreffende Angaben des Auftraggebers oder fehlende Mitwirkung zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer nicht.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

Stand: 2026 · Krotzer & Eisele GmbH, Eiberg 1b, 94469 Deggendorf